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COVID-19 Information

Allgemeine Information

Der 19. Mai 2021 wurde von der österreichischen Bundesregierung als Starttermin für die Wiedereröffnung

von Gastronomie und Hotellerie bekanntgegeben . Natürlich haben wir schon mit den Vorbereitungen für den

Saisonstart begonnen und freuen uns euch bald wieder am ilsenhof willkommen zu heißen!

 

Aber die Krise ist noch nicht vorbei. Unser gemeinsames Ziel ist, dass sich die derzeit positive Entwicklung fortsetzt. Dafür tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung. Wir bitten euch, die vorgegebenen Verhaltensregeln der Bundesregierung weiterhin einzuhalten, damit wir alle gesund bleiben.

Registrierung

Zur Registrierung und Erhebung von Daten zum Contact Tracing verwenden wir myVisitPass.

 

Mittels dieser Anwendung werden Ihre Daten

  • vertraulich verwaltet & verschlüsselt gespeichert
  • NUR im Falle einer COVID-19 Erkrankung an die zuständige Behörde weitergegeben um Sie zu verständigen
  • nach 28 Tagen (werden die Daten) wieder gelöscht

 

Bitte helfen Sie uns die Zeit am ilsenhof für Sie sicher zu machen!
Maßnahmen

 

Bitte nicht vergessen:

  • Maskenpflicht, wenn kein 3G Nachweis kontrolliert wird
  • Abstand zu fremden Personen
  • Auf Händeschütteln bei der Begrüßung verzichten
  • Hände mehrmals täglich waschen
  • Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch

Im Folgenden haben wir die Bestimmungen für die einzelnen Bereiche am ilsenhof zusammengefasst um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen.

Campingplätze

Öffnung ab 19. Mai 2021

 

Um einchecken zu können, benötigen Sie entweder:

  • ein Impfzertifikat
  • ein gültiges negatives Testergebnis (Selbsttest: 24h, Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h)
    Testmöglichkeiten in Südkärnten (inkl. Link zur Anmeldung)
  • eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-Erkrankung

 

Zur Registrierung werden weitere Kontaktdaten (Telefonnummer, Mailadresse) benötigt (Contact Tracing)

 

Bei einem Besuch des Restaurants, Strandbades, Reitstalles etc. gelten die aktuellen Bestimmungen dieses Bereiches.

 

TIPP: Nutzen  Sie myVisitPass zur Registrierung!

 

Für Gäste aus unseren Nachbarländern:

Rechtsverbindliche Informationen zu Grenzkontrollen und zur Einreise nach Österreich erhalten Sie vom Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres sowie vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Coronavirus-Hotline 0800 555 621 bzw. aus dem Ausland unter +43 1 3860 555.Häufig gestellte Fragen zu Ein- und Ausreise finden Sie auch auf der Webseite des Außenministeriums.

Ferienhäuser & Ferienwohnungen

Öffnung ab 19. Mai 2021

 

Um einchecken zu können, benötigen Sie entweder:

  • ein Impfzertifikat
  • ein gültiges negatives Testergebnis (Selbsttest: 24h, Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h)
    Testmöglichkeiten in Südkärnten (inkl. Link zur Anmeldung)
  • eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-Erkrankung

 

 

Zur Registrierung werden weitere Kontaktdaten (Telefonnummer, Mailadresse) benötigt (Contact Tracing)

 

Bei einem Besuch des Restaurants, Strandbades, Reitstalles etc. gelten die aktuellen Bestimmungen dieses Bereiches.

 

TIPP: Nutzen  Sie myVisitPass zur Registrierung!

 

Für Gäste aus unseren Nachbarländern:

Rechtsverbindliche Informationen zu Grenzkontrollen und zur Einreise nach Österreich erhalten Sie vom Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres sowie vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Coronavirus-Hotline 0800 555 621 bzw. aus dem Ausland unter +43 1 3860 555.Häufig gestellte Fragen zu Ein- und Ausreise finden Sie auch auf der Webseite des Außenministeriums.

Restaurant

Öffnung ab 19. Mai 2021

Um das Restaurant besuchen zu dürfen, benötigen Sie entweder:

  • ein Impfzertifikat
  • ein gültiges negatives Testergebnis (Selbsttest: 24h, Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h)
    Testmöglichkeiten in Südkärnten (inkl. Link zur Anmeldung)
  • eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-Erkrankung

 

Registrierung mit myVisitPass und eigenem QR Code, wenn Sie im Restaurant Platz nehmen.

Maskenpflicht bei Abholung ohne 3G Kontrolle im Innenraum

Essen & Trinken nur am Sitzplatz

Abstand zu andern Gästen halten

Abholung von Speisen möglich

Strandbad

Öffnung ab 19. Mai 2021

 

Um das Strandbad besuchen zu dürfen, benötigen Sie entweder:

  • ein Impfzertifikat
  • ein gültiges negatives Testergebnis (Selbsttest: 24h, Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h)
    Testmöglichkeiten in Südkärnten (inkl. Link zur Anmeldungg)
  • eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-Erkrankung

Dauercamper

Ab 19.Mai 2021 gelten folgende Regeln:

 

Bei einem Aufenthalt am Campingplatz, benötigen Sie entweder:

  • ein Impfzertifikat
  • ein gültiges negatives Testergebnis (Selbsttest: 24h, Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h)
    Testmöglichkeiten in Südkärnten (inkl. Link zur Anmeldung)
  • eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-Erkrankung

 

Bei Anwesenheit bitten wir 1x pro Tag um Registrierung via myVisitPass mit dem QR Code der Ihnen zugesendet wurde.

 

Bei einem Besuch des Restaurants, Strandbades, Reitstalles etc. gelten die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Bereiches.

 

Wir bitten Sie die geltenden Corona Maßnahmen zu berücksichtigen.

Reitstall

  • Abstand zu fremden Personen
  • Kinder sollen nur von einer Person auf den Hof begleitet werden

 

Freiwillige Registrierung via myVisitPass mit eigenem QR Code der am Reitstall aushängt um im Falle einer Covid-Erkrankung verständigt zu werden.